Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma Kratz. Messe- und Werbegrafik


Geltung unserer Angebote und Geschäftsbedingungen
Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Aufträge werden zu folgenden Geschäftsbedingungen ausgeführt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, soweit sie von diesen Bedingungen abweichen oder unsere Rechte im Vergleich zum dispositiven Gesetzesrecht einschränken.


Ausführungsunterlagen
Bezüglich des Bestehens von Urheberrechten sind wir auf Erklärungen des Kunden angewiesen. Werden infolge unterlassener Unterrichtung durch die Ausführung des Auftrages Rechte insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt, haftet der Kunde hierfür allein. Er hat uns von Ansprüchen Dritter freizustellen sowie bei uns anfallende Rechtsverfolgungskosten zu erstatten. Vom Kunden zu beschaffende Originale, Vorlagen, Datenträger und sonstige Unterlagen sind uns frei Haus zu liefern. Die Rücksendung wird mit gewöhnlicher Post vorgenommen, wenn der Kunde nicht ausdrücklich eine andere Versandart wünscht. Bei Verlust, Zerstörung oder Beschädigung infolge Diebstahl, Feuer, Wassereinbruch etc. haften wir nur bist zur üblichen Feuer- Einbruchs- und Leitungswasserschadensversicherung, wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt.


Urheberrecht
Vorschläge und Entwürfe sind geistiges Eigentum der Fa. Kratz. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt. Erlaubt sich der Kunde eine Weitergabe und wird demzufolge nach unseren Vorschlägen und Entwürfen oder aus Teilen daraus von Dritten gefertigt, werden die Entwurfsarbeiten in voller Höhe in Rechnung gestellt.


Liefertermine
Liefertermine bedürfen zur Verbindlichkeit einer ausdrücklichen Vereinbarung. Sie sind schriftlich anzugeben, wenn der ganze Auftrag schriftlich erfolgt. Höhere Gewalt, Streiks, Aussperrung, unverschuldetes Unvermögen, insbesondere unverschuldeter Maschinenstillstand, verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn dies dem Kunden unter Berücksichtigung unserer Interessen zumutbar und nicht nach der Natur des Auftrages ausgeschlossen ist. Schadensersatzansprüche bei Lieferverzug sind auf den Schaden begrenzt, den wir bei Vertragsabschluss unter Berücksichtigung der Umstände, die wir gekannt haben oder hätten erkennen müssen, voraussehen konnten, wenn uns oder unseren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt. Diese Begrenzung gilt nicht, wenn der Kunde uns bei Auftragserteilung ausdrücklich auf ein höheres Schadenrisiko hingewiesen hat.


Preise und Zahlungsbedingungen
Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden gesondert berechnet. Wird kein bestimmter Preis vereinbart, werden die am Tage der Auftragserteilung geltenden Listenpreise berechnet. Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu bezahlen.

Wir behalten uns die Ablehnung von Wechseln ausdrücklich vor. Die Annahme eines Wechsels erfolgt nur erfüllungshalber. Diskont- oder Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig. Wechsel werden ohne Gewähr für richtiges Vorlegen und Protest angenommen. Bei Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt die Zahlung erst bei Einlösung. Der Kunde darf gegenüber unseren Forderungen nur mit rechtskräftig festgestellten oder von uns anerkannten oder nicht bestrittenen Gegenforderungen aufrechnen. Wir behalten uns vor bei Auftragserteilung eine angemessene Anzahlung zu verlangen.


Versand und Verpackung
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung innerhalb des gleichen Ortes oder durch unsere eigenen Mitarbeiter bzw. Fahrzeuge erfolgt. Alle Versandkosten gehen zu Lasten des Kunden. Verpackung Schutz und Transporthilfsmittel werden nicht zurück genommen, falls dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung unseres Kunden zu versichern.


Beanstandung
Ist der Kunde Kaufmann, hat er die Ware unverzüglich nach Ablieferung innerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt, es sei denn der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Zeigt sich später ein solcher Mangel, muß dieser unverzüglich nach der Entdeckung, spätestens nach einer Woche geltend gemacht werden. Andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Bei Beanstandungen müssen uns sämtliche zum Auftrag gehörenden Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. Sonst ist eine sofortige Prüfung und Bearbeitung der Mängelrüge nicht gewährleistet. Die angegebenen Formate sind Arbeitsformate und werden bei Beschnitt ggf. kleiner. Wünscht der Kunde ein exaktes Format, muß dies bei Auftragserteilung ausdrücklich vereinbart werden. Andernfalls ist eine Beanstandung nicht zulässig.

Macht der Kunde bei Wiedergabe oder Vervielfältigung keine konkreten Angaben über die Farbe, Helligkeit oder Kontrast so bestimmen wir diese Eigenschaften nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der anerkannten Regeln der Technik. Produktionsbedingte Mehr- oder Mindermengen bis zu 5 % können nichtbeanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge einschließlich der hergestellten Muster.


Gewährleistung
Bei berechtigten Beanstandungen dürfen wir nach unserer Wahl binnen angemessener Frist das Werk neu herstellen oder nachbessern. Misslingt Neuherstellung oder Nachbesserung, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Die Nacherfüllung ist misslungen, wenn der zweite Nacherfüllungsversuch gescheitert ist, es sei denn, aus den besonderen Umständen oder der Art des Mangels ergibt sich etwas anderes. Gewährleistungsrechte verjähren binnen eines Jahres ab Ablieferung.


Haftung
Für Schäden aus einem Verschulden bei Vertragsschluss sowie für Schäden aus Verletzung vertraglicher Nebenpflichten haften wir nicht, wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen nur leichte Fahrlässigkeit trifft. Für Schäden die dem Kunden aus unerlaubter Handlung entstehen, haften wir nicht, wenn nicht uns oder unseren Verrichtungshilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit dieser Schaden durch unsere Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt ist. Wir haften stets nur auf Geldersatz – ohne entgangenen Gewinn – , nicht auf Naturalrestitution.


Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden unser Eigentum. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung und Weiterverwendung im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Er tritt hiermit seine Forderungen aus der Weiterveräußerung und Weiterverwendung in Höhe unserer Auftragssumme an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.


Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen uns und unserem Kunden ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, unser Geschäftssitz. Unser Geschäftssitz ist auch dann Gerichtsstand, wenn der Kunde zum Zeitpunkt der Auftragserteilung keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Auftragserteilung seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Bereich der Bundesrepublik Deutschland heraus verlegt oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Es gilt deutsches Recht.

 

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